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Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1.10.2017

§1 Geltungsbereich

Die XRAY-LAB GmbH & Co. KG abgekürzt XRAY-LAB, führt die ihr übertragenen Arbeiten als Werkunternehmer im Sinn des § 631 BGB ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen aus. Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung an XRAY-LAB diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Die Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung werden diesen allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen entgegenstehende Bedingungen unsererseits nicht anerkannt. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Bei Unabwendbarkeit einzelner Bedingungen sind die Werksvertragspartner verpflichtet, im Sinne des tatsächlich gewollten zu verfahren.

§2 Zustandekommen des Vertrages, Vergütung

Angebote von XRAY-LAB sind freibleibend und unverbindlich. Der Werkvertrag kommt nach Bestellung erst durch die ausdrückliche Bestätigung seitens XRAY-LAB oder durch Ausführung der übertragenen Werkleistung zustande.

§3 Zahlungsbedingungen

XRAY-LAB berechnet dem Besteller die Vergütung nach Maßgabe der vertraglichen Abrede. Wartezeiten auf Bereitstellung von Material, oder sonstige Verzögerungen, die nicht von uns verursacht werden, müssen mit berechnet werden. Die Zahlungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung fällig ohne Abzug. Nach diesem Zeitraum behält XRAY-LAB sich vor, Verzugszinsen zu berechnen. Sollte XRAY-LAB nach der dritten Mahnung gezwungen sein, einen Anwalt einzuschalten, werden die gesamten Anwaltskosten in Rechnung gestellt. XRAY-LAB ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist XRAY-LAB berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn XRAY-LAB über den Betrag verfügen kann.

§4 Zwischenrechnungen

XRAY-LAB ist berechtigt, für sich abgeschlossene Teile und vereinbarte Leistungen, Zwischenrechnungen zu erstellen. XRAY-LAB ist auch berechtigt, für festbestimmte Zeiträume, etwa jeweils eine Woche, Zwischenrechnungen zu erstellen.

§5 Lieferverzögerung, Haftung, Gewährleistung

XRAY-LAB verpflichtet sich, die ihr übertragenen Werkleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Abrede fristgerecht auszuführen. Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung und so weiter, auch wenn sie bei Lieferanten von XRAY-LAB oder deren Unterlieferanten eintreten – hat XRAY-LAB auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Eine Ersatzpflicht besteht nicht. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind gegenüber XRAY-LAB unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Sie werden zunächst auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen XRAY-LAB stehen nur dem Besteller unmittelbar zu und sind nicht abtretbar. Die Haftung von XRAY-LAB für Schäden aus ihrer werkvertraglichen Tätigkeit wird ausgeschlossen, sofern nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzliche Vertragsverletzung in Rede stehen. Für etwaige Haftungsansprüche besteht eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Millionen € je Schadensereignis jährlich für Personen- und /oder Sachschäden. Für Kundenwaren / Geräte und Maschinen die sich in den Räumlichkeiten der Firma XRAY-LAB befinden besteht ein Versicherungsschutz in Höhe von 50.000,– € bei Brand- / Wasser- und Diebstahlschäden.

§6 Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

Die Tätigkeit des XRAY-LAB Mitarbeiters beim Auftraggeber unterliegt den für den Betrieb des Auftraggebers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der Auftraggeber hat den Mitarbeiter über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der BGV A 4 ausübt, hat der Auftraggeber vor Beginn dieser Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.

§7 Deutsches Recht; Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen XRAY-LAB und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das Amtsgericht Maulbronn bzw. Landgericht Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der XRAY-LAB GmbH & Co. KG als PDF herunterladen

General Terms and Conditions of XRAY-LAB GmbH & Co. KG download as PDF

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